Seite wählen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der HF Hotel Fürstenhof GmbH

 I Allgemeine Bestimmungen

  • 1 Geltungsbereich, Bekanntmachung
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, die der HF Hotel Fürstenhof GmbH („Gesellschaft“) im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes mit ihren Kunden abschließt, insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und damit im Zusammenhang erbrachte Nebenleistungen (zusammengefasst als „Hotelleistungen“ bezeichnet).
  2. Die Gesellschaft macht diese AGB auf ihrer Website https://hotel-fuerstenhof-rathenow.de bekannt und hängt sie in gedruckter, deutlich lesbarer Form an der Rezeption des Hotels aus.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

 

  • 2 Angebote, Zustandekommen eines Vertrages, Kundenangaben, Nebenabreden
  1. Angebote der Gesellschaft sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, sofern die Gesellschaft ein Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und im Angebot eine konkrete Bindungsfrist angegeben
  2. Ein Vertrag mit der Gesellschaft kommt zustande, wenn die Gesellschaft den Vertrags- antrag des Kunden – Buchung für Hotelzimmer („Beherbergung“) und für etwaige Nebenleistungen – annimmt und dem Kunden die Annahme der Buchung, bei der mietweisen Überlassung von Hotelzimmer in Textform bestätigt. Erfolgt die Buchung von Hotelzimmern nur mündlich (telefonisch), kommt abweichend von vorstehendem Satz 1 ein Vertrag über die vom Kunden gewünschte Beherbergung bereits mit telefonischer Annahme der Buchung durch die Gesellschaft zustande, einer Bestätigung der Buchung in Textform bedarf es dazu nicht. Hat die Gesellschaft dem Kunden ein verbindliches Angebot (vgl. dazu Ziffer 1) unterbreitet, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde die Annahme des Angebots erklärt und seine Annahmeerklärung vor Ablauf der Bindungsfrist bei der Gesellschaft eingeht. Eine nach Fristablauf bei der Gesellschaft eingegangene Annahmeerklärung stellt einen Vertragsantrag im Sinne von Satz 1
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Gesellschaft vor Vertragsabschluss, d. h. vor oder bei seiner Buchung und in dem Fall, dass er zunächst von der Gesellschaft ein verbindliches Angebot gemäß Ziffer 1 wünscht, vor oder bei Anfordern eines solchen Angebots die Gesellschaft über vertragswesentliche Umstände, z. B. seine Identität, wahrheitsgemäß zu unterrichten.
  4. Nebenabreden oder Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung durch die Gesellschaft in

 

  • 3 Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
  1. Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Eine Weitergabe der Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen und sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
  2. Rechtsgrundlage der Datenerhebung und -nutzung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO hinsichtlich der erforderlichen Daten sowie ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. f ) DSGVO, soweit es unsere berechtigten Interessen erfordern.
  3. Wir sind insbesondere berechtigt, Ihre Daten an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO oder zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erforderlich ist. Eine Übermittlung kann insbesondere erfolgen an
  4. a) Inkassofirma/Anwalt (bei Nichtzahlung von Forderungen)
    b) Auftragsverarbeiter, die in unserem Auftrag, d.h. auf Weisung, und aufgrund eines Vertrages für uns tätig werden.
    c) Kreditkartenunternehmen – je nach Auswahl des Zahlungsmittels (hier dann Daten zur verwendeten Kreditkarte sowie der Rechnungsbetrag)
    d) Steuerberater, Buchhaltung, Drittanbieter

 

  1. Die Speicherung der Firma, des Vor- und Nachnamens, der Anschrift und der E-Mail-Adresse erfolgt für die Dauer von 10 Jahren, um die steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen zu wahren. Etwaige freiwillige Daten hingegen werden nur solange gespeichert, wie diese erforderlich sind. Dies ist in der Regel mit erfolgter Durchführung des Vertrages der Fall.
  2. Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen, Widerrufe oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richten Sie bitte per E-Mail, Telefax oder per Post an das Hotel Fürstenhof.4 Neben- und Zusatzleistungen
  1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von ihm gebuchten oder gesondert bestellten oder ohne Bestellung in Anspruch genommenen und von der Gesellschaft erbrachten Neben- oder Zusatzleistungen zu den mit der Buchung oder Bestellung vereinbarten Preisen und insbesondere bei zusätzlich erfolgter Inanspruchnahme zu den üblichen Preisen der Gesellschaft zu bezahlen.

 

  • 5 Nutzung der überlassenen Hotelzimmer und Veranstaltungsräume
  1. Dem Kunden ist eine über den mit der Gesellschaft vereinbarten Zweck hinausgehende oder von dieser abweichenden Nutzung der von ihm gebuchten Hotelzimmer, die Überlassung an Dritte, insbesondere eine Unter- oder Weitervermietung, nicht gestattet, es sei denn, die Gesellschaft hat hierzu ihre ausdrückliche Zustimmung zumindest in Textform
  2. Zur Erteilung einer gemäß Absatz 1 erforderlichen Zustimmung ist die Gesellschaft nicht verpflichtet. Sie kann die Erteilung der Zustimmung von der Erfüllung von Bedingungen und Auflagen abhängig machen, insbesondere davon, dass der Kunde die ihm gemäß diesen AGB treffenden Verpflichtungen jedem Dritten auferlegt, denen er einen vertragsgegenständlichen Raum überlässt, und dies der Gesellschaft vor anderweitiger als ursprünglich vereinbarter Nutzung

 

  • 6 Preise, Pauschalen, Mindestumsatz, Vorauszahlung, Umsatzsteuer und Abgaben
  1. Sind zwischen dem Kunden und der Gesellschaft keine Preise einzelvertraglich vereinbart, gelten für die vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen und Nebenleistungen die üblichen Preise der Gesellschaft, h. die Preise, die die Gesellschaft in ihrer Preisliste auf ihrer Website veröffentlicht und/oder durch Aushang an der Rezeption bekannt gemacht hat.
  2. Hat die Gesellschaft mit dem Kunden eine Pauschale vereinbart, versteht sich diese, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt ist, pro Nacht und Zimmer.
  3. Die Gesellschaft kann vom Kunden eine vor Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen zu zahlende angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. Kreditkartengarantie, verlangen und die Erbringung der vereinbarten Leistungen verweigern, wenn der Kunde die Vorauszahlung nicht Eine Vorauszahlung, deren Höhe und den Zahlungstermin hierfür hat die Gesellschaft vor oder bei Vertragsabschluss in Textform geltend zu machen. Besteht bei oder nach Vertragsschluss ein Zahlungsrückstand des Kunden aus einer vorangegangenen Buchung oder wird eine Erweiterung des Leistungsumfanges vereinbart, kann die Gesellschaft auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Erhöhung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis hin zur vollen Höhe der vereinbarten Vergütung verlangen.
  4. Die von der Gesellschaft mit dem Kunden vereinbarten sowie ihre üblichen Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umsatzsteuer. In den Preisen nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem Kommunalrecht gegenüber dem Gast zu erheben sind (z. Kurtaxe, Bettensteuer u. ä.). Werden nach Vertragsschluss die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer geändert oder lokale Abgaben auf den Leistungsgegenstand neu eingeführt, geändert oder aufgehoben, sind die vereinbarten Preise entsprechend der Änderung anzupassen. Bei mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB abgeschlossenen Verträgen gilt dies jedoch nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung (Vertragserfüllung seitens der Gesellschaft) mehr als 4 Monate liegen.

 

  • 7 Rechnung und Zahlung
  1. Die Gesellschaft weist in ihren Rechnungen die darin enthaltene Mehrwertsteuer sowie nach Kommunalrecht zu erhebende Abgaben jeweils gesondert aus.
  2. Der Kunde hat die von ihm gebuchten und/oder in Anspruch genommenen Leistungen bei Beendigung des Hotelaufenthaltes in bar oder per EC- oder per Kreditkarte gegen Rechnungserteilung zu
  3. Ist Zahlung auf Rechnung vereinbart und erfolgt die Rechnungsstellung nicht bei Beendigung des Hotelaufenthaltes oder Beendigung der gebuchten Veranstaltung, übersendet die Gesellschaft die Rechnung dem Kunden mit der Maßgabe, dass dieser den Endbetrag der Rechnung auch dann, wenn in der Rechnung keine Zahlungsfrist bestimmt ist, binnen 10 Tagen ab Rechnungszugang und ohne Abzug zu begleichen

 

 

  • 8 Zahlungsverzug und Folgen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
  1. Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn er die von ihm geschuldete Vergütung gemäß Rechnung der Gesellschaft nicht oder nicht vollständig zum vereinbarten Zahlungstermin leistet. Ist Sofortzahlung bei Beendigung der Hotelleistung vereinbart, bedarf es dazu keiner Mahnung. Gleiches gilt im Falle des Ablaufs der Zahlungsfrist gemäß § 8 Absatz 3, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
  1. Bei Verzugseintritt hat der Kunde der Gesellschaft für jede danach erfolgende Mahnung Mahnkosten in Höhe von 5,00 € zu ersetzen und der Gesellschaft Verzugszinsen in jeweils gesetzlicher Höhe zu
  2. Der Kunde kann gegenüber Forderungen der Gesellschaft nur mit einer von dieser nicht bestrittenen oder zu Gunsten des Kunden rechtskräftig festgestellten eigenen Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

  • 9 Abbestellung oder Stornierung einer Buchung durch den Kunden
  1. Der Kunde ist zur Abbestellung bzw. Stornierung einer mit der Gesellschaft vereinbarten Leistung („Rücktritt vom Vertrag“) nur berechtigt, wenn ein Rücktrittsrecht einzelvertraglich, ggf. unter Bestimmung einer Rücktrittsfrist und damit verbundener zusätzlicher Regelungen, B. über eine an die Gesellschaft zu zahlende Entschädigung, vereinbart ist oder dem Kunden ein gesetzliches Rücktrittsrecht zur Seite steht oder die Gesellschaft einem Rücktritt ausdrücklich und zumindest in Textform, dies ggf. unter von ihr dazu gestellter Bedingungen, zugestimmt hat. Bei Einzelbuchungen ist im Hotel generell eine kostenfreie Stornierung bis 12 Uhr mittags am Anreisetag möglich.  Für Gruppen- und Kontingentbuchungen gelten die individuell vereinbarten Storno-bedingungen.
  2. Ist einzelvertraglich ein Rücktrittsrecht des Kunden mit einer bestimmten Rücktrittsfrist vereinbart, erlischt das vertragliche Rücktrittsrecht, wenn der Kunde es nicht vor Ende der vereinbarten Frist ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

  • 10 Rücktritt durch die Gesellschaft
  1. Hat die Gesellschaft mit dem Kunden ein diesem zustehendes Rücktrittsrecht vereinbart, ist auch die Gesellschaft berechtigt, ihrerseits vom Vertrag zurückzutreten, solange der Kunde seinerseits zum Rücktritt noch berechtigt ist, sofern die Gesellschaft, B. bei Anfragen Dritter nach der Kundenbuchung entsprechenden Leistungen auf eine ihm von der Gesellschaft in Textform zu übermittelnden Anforderung, auf sein Rücktrittsrecht zu verzichten, den Verzicht nicht in angemessener Frist (höchstens 3 Tage ab Absendung der Aufforderung) erklärt.
  2. Die Gesellschaft ist bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigtem wichtigem Grund ebenfalls zu einem dem Kunden in Textform zu übermittelnden Rücktritt berechtigt, insbesondere wenn
    -höhere oder andere von der Gesellschaft nicht zu vertretende Umstände ihr die Vertragserfüllung unmöglich machen,
    -der Zweck oder Anlass des Hotelaufenthaltes oder der Veranstaltung gesetzeswidrig ist,
    -die Gesellschaft begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruch-nahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicher-heit der Gäste und/oder im Hotel oder das Ansehen der Gesellschaft oder ihres Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies von der Gesellschaft zu vertreten wäre,
    -ein Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, insbesondere gegen § 2 Absatz 3 vorliegt oder bekannt wird, dass der Kunde die von ihm gebuchten Hotel- vertragswidrig nutzen will, oder
    -eine gemäß § 6 Absatz 3 vereinbarte oder von der Gesellschaft berechtigt verlangte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer von der Gesellschaft bestimmten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.
  1. Tritt die Gesellschaft vom Vertrag zurück und ist der Rücktritt berechtigt, bestehen keinerlei Ansprüche des Kunden auf Hingegen kann die Gesellschaft vom Kunden Schadenersatz verlangen, wenn der Rücktritt vom Vertrag aus einem der vorstehend in Absatz 2 genannten Gründe erfolgt. Einen ihr entstandenen Schaden kann die Gesellschaft bei Hotelleistungen entsprechend § 14 Absatz 4, bei Veranstaltungsleistungen gemäß § 16 Absatz 1.1 ff. berechnen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, Nachweis darüber zu führen, dass der Gesellschaft kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

  • 11 Haftung der Gesellschaft
  1. Soweit nicht in vor- oder nachstehenden Bestimmungen dieser AGB etwas anderes geregelt ist, haftet die Gesellschaft dem Kunden nur nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze, die jedoch etwaige Ansprüche und Rechte des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unberührt lassen. Für den Eintritt eines vom Kunden bezweckten Erfolges haftet die Gesellschaft nur dann, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart worden
  2. Bei Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch Mängel oder Störungen an Hotel- und/oder Veranstaltungsleistungen oder durch die Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht der Gesellschaft verursacht sind, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf, haftet die Gesellschaft nur bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit, zudem ist ihre Haftung auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden beschränkt. Die Beschränkungen gemäß Satz 1 gelten für Schadenshaftung bei Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit einer der Gesellschaft obliegenden Leistung oder Lieferung sowie bei Verschulden vor oder bei Vertragsschluss (so genannte „culpa in contrahendo“). Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 11 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  3. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Sachen, die der Kunde im Rahmen der Beherbergung in das von ihm gebuchte Zimmer in die Hotelräumlichkeiten eingebracht hat, haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
  4. Bei Mängeln oder Störungen an Leistungen oder Lieferungen der Gesellschaft, die auf einem von ihr nicht zu vertretenden Umstand beruhen, steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz Weitergehende und/oder andere Haftungsansprüche oder – rechte des Kunden, die über die in den vorstehenden Absätzen getroffenen Bestimmungen hinausgehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sich eine weitergehende Haftung der Gesellschaft aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen ergibt.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -einschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft, wenn und soweit Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend gemacht werden.

 

  • 12 Verjährung von Ansprüchen des Kunden
  1. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sowie Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung seitens der Gesellschaft verjähren binnen 6 Monaten, sofern sich nicht eine stattdessen geltende längere Verjährungsfrist aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt oder gesetzliche Vorschriften eine – dann ebenfalls stattdessen geltende – kürzere Frist
  2. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen, jedoch spätestens bei Hotel- und damit zusammenhängenden Leistungen mit dem Tag der Abreise

 

  • 13 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Schriftform, salvatorische Klausel
  1. Für die rechtliche Beurteilung eines mit der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrages sowie seiner Durchführung und/oder dem Kunden aufgrund des Vertrages und/oder seiner Durchführung zustehender Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht
  2. Gerichtsstand für alle aus dem mit einem Kunden abgeschlossenen Vertrag mittelbar oder unmittelbar resultierenden Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft, sofern der Kunde Vollkaufmann oder Sachwalter öffentlich-rechtlichen Vermögens
  3. Die Absätze 1 und 2 gelten auch dann, wenn der Kunde seinen Wohn- und/oder Geschäfts- bzw. Firmensitz im Ausland hat und/oder die Buchung von Hotel- oder Veranstaltungsleistungen aus dem Ausland
  4. Sofern in den Bestimmungen dieser AGB hierfür nichts anderes bestimmt ist, sind mündliche Abreden oder Nebenabreden unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen eines mit der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder zumindest einer in Schriftform erteilten Zustimmung der Gesellschaft. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder eines mit einem Kunden abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und/oder der übrigen Teile der betroffenen Bestimmung(en) dieser AGB und/oder des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige Regelung, die der Kunde und die Gesellschaft bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betroffenen Bestimmung dieser AGB und/oder des Vertrages bewusst gewesen wäre. Sollten diese AGB und/oder sollte der mit einem Kunden abgeschlossene Vertrag eine schließungsbedürftige Lücke enthalten, ist Satz 2 entsprechend sinngemäß anzuwenden, um die Lücke zu schließen.

 

  1. Zusätzliche Bestimmungen für Hotelleistungen
  • 1 Bereitstellung von Hotelzimmern, Übergabe und Rückgabe
  1. Der Kunde hat innerhalb der von ihm gebuchten Zimmerkategorie keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer durch die Gesellschaft, es sei denn, dies ist ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart.
  2. Dem Kunden stehen die von ihm gebuchten Zimmer am vereinbarten Anreisetag ab spätestens 15:00 Uhr zur Verfügung.
  3. Der Kunde hat das oder die von ihm gebuchten Hotelzimmer am vereinbarten Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr und geräumt von seiner persönlichen Habe zurück und den/die Zimmerschlüssel an der Rezeption des Hotel 
  1. Belegt der Kunde ein von ihm gebuchtes Hotelzimmer über den in Absatz 3 bestimmten Rückgabezeitpunkt hinaus und hat er hierzu nicht zuvor eine Fortsetzung der Beherbergung mit der Gesellschaft vereinbart, hat diese Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung, die, wenn eine Rückgabe des Zimmers bis 18:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages erfolgt, 50% und bei Belegung über 18:00 Uhr am Abreisetag hinaus 100% des Preises beträgt, den die Gesellschaft gemäß ihrer Preisliste (s. § 5 Absatz 1) üblicherweise für dieses Zimmer Dem Kunden bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass der Gesellschaft kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, wie umgekehrt die Gesellschaft bei Nachweis, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist, den höheren Schaden geltend machen kann.

 

  • 2 Zusatzleistungen der Beherbergung, weitere Haftungsregelungen
  1. Die Gesellschaft nimmt im Hotel Weckaufträge an und hat diese unter Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt auszuführen. Im Falle einer Nicht- oder Schlechtleistung stehen dem Kunden jedoch keine Schadenersatzansprüche zu, es sei denn, dass sein Weckauftrag grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht oder nicht sachgerecht ausgeführt worden
  2. Nachrichten, Post und/oder Warensendungen für den Kunden werden im Hotel der Gesellschaft mit der verkehrsüblichen Sorgfalt entgegengenommen und behandelt. Die Gesellschaft übernimmt die Aufbewahrung und Übergabe an den Kunden und, sofern dieser bereits abgereist ist, auf seinen ausdrücklichen Wunsch und gegen Entgelt auch die Nachsendung.
  3. Wird dem Kunden für ein von ihm mitgebrachtes Fahrzeug kostenlos auf unserem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt, kommt damit, sofern mit dem Kunden nicht einzelvertraglich und unter Einschluss einer Versicherung für das Fahrzeug etwas anderes vereinbart worden ist, kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht der Gesellschaft für das dort abgestellte Fahrzeug des Kunden besteht in keinem Fall und eine Haftung der Gesellschaft für Schäden am Fahrzeug sowie für das Abhandenkommen oder die Beschädigung vom Kunden in seinem Fahrzeug belassener Sachen nur gemäß den Bestimmungen, die im hier entsprechend geltenden § 11 dieser AGB getroffen sind.